SVZukIG SL 2010 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 8 SVZukIG SL 2010AuflösungGesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Zukunftsinitiative II“ Vom 5. Mai 2010* § 7Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDas Sondervermögen gilt mit Tilgung seiner Verbindlichkeiten als aufgelöst. § 7