BVerfG, 2 BvR 108/18Nichtannahmebeschluss v. 2018-03-21 · § 73 IRG
Nichtannahmebeschluss: Gewährung subsidiären Schutzes in anderem EU-Mitgliedsstaat stellt gewichtiges Indiz für Vorliegen eines Auslieferungshindernisses dar - hier: Auslieferung eines in Belgien als schutzberechtigt anerkannten Weißrussen an Weißrussland zur Strafverfolgung - mangelnde Substantiierung wegen Nichtvorlage entscheidungserheblicher Unterlagen - zudem Entkräftung der Gefahr einer Verhängung der Todesstrafe bzw menschenunwürdiger Haftbedingungen durch verbindliche Zusicherungen Weißrusslands
BVerfG, 2 BvR 107/18Nichtannahmebeschluss v. 2018-02-26 · § 73 IRG
Nichtannahmebeschluss: Fehlende Möglichkeit der Konfrontation einer Belastungszeugin im gerichtlichen Verfahren begründet für sich genommen noch keine Verletzung von Art 6 MRK, mithin auch kein Auslieferungshindernis - hier: Auslieferung eines italienischen Staatsangehörigen zur Strafvollstreckung an die Schweiz - Verletzung des Konfrontationsrecht nicht hinreichend substantiiert dargelegt (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)
BVerfG, 2 BvR 424/17Einstweilige Anordnung v. 2017-08-18 · § 73 S 1 IRG
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Auslieferung nach Rumänien mit Blick auf dortige Haftbedingungen - hier: drohende Verletzung der Menschenwürde (Art 1 Abs 1 GG; Art 3 MRK; Art 4 EUGrdRCh) bei Haftraumgröße von 3 qm (inklusive Mobiliar) bzw 2 qm und beschränkten Aufschlusszeiten bzw Bewegungsmöglichkeit im Freien - Folgenabwägung
BVerfG, 2 BvR 893/17Nichtannahmebeschluss v. 2017-05-17 · § 73 IRG
Nichtannahmebeschluss: Auslieferung eines Ägypters wegen an die USA zur Strafverfolgung wegen Betäubungsmitteldelikten - unzureichende Substantiierung der Rüge, dass die angegriffene Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung insb im Hinblick auf die Einhaltung des Spezialitätsgrundsatzes nicht den Anforderungen des Art 25 GG genüge und den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG bzw Art 2 Abs 1 GG verletze
BVerfG, 2 BvR 1468/16Nichtannahmebeschluss v. 2016-07-28 · § 73 S 1 IRG
Nichtannahmebeschluss: Auslieferung eines Georgiers an die Russische Föderation zur Strafverfolgung - Zusicherung der Wahrung völkerrechtlicher Mindeststandards, unabdingbarer verfassungsrechtlicher Grundsätze sowie konsularischer Kontrollmöglichkeit im ersuchenden Staat - mögliche Freiheitsstrafe von 15 Jahren nicht unerträglich hart - keine Verletzung des Willkürverbots bei Anwendung des § 10 Abs 2 IRG