Gesetz über den Einsatz der Informationstechnik bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften Vom 8. März 2021*
Dieses Gesetz regelt die organisatorischen Rahmenbedingungen des Einsatzes der Informationstechnik bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften mit Ausnahme des Verfassungsgerichtshofs.
§ 1 ITEGerStAG SL
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