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Bei der Organisation und dem Betrieb der Informationstechnik für die Gerichte und Staatsanwaltschaften sind die richterliche Unabhängigkeit, die sachliche Unabhängigkeit der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, das Legalitätsprinzip in der Strafverfolgung und die Gewaltenteilung zu gewährleisten, die Integrität und die Vertraulichkeit der Entscheidungsprozesse zu schützen und die Funktionsfähigkeit der Justiz zu sichern.