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Das Ministerium der Justiz organisiert den Einsatz der Informationstechnik bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften.
Bei dem Ministerium der Justiz wird eine unabhängige IT-Kontrollkommission eingerichtet. Sie überwacht die Einhaltung der Ziele und Vorschriften dieses Gesetzes bei der Verarbeitung von Daten der Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie die Einhaltung von Maßnahmen nach § 5 Absatz 5 Satz 2.
Die Zuständigkeiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften als Verantwortliche nach dem Datenschutzrecht, die Aktenhoheit der Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie die Zuständigkeiten der Personalvertretungen bleiben unberührt.