Gesetze
Gesetz wird geladen …
Organe der Untersuchungsanstalt sind der Verwaltungsrat und der Vorstand.
Die Untersuchungsanstalt wird von einem Vorstand geleitet.
Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde der Beschäftigten der Untersuchungsanstalt.
Dem Vorstand gegenüber vertritt die oder der Vorsitzende des Verwaltungsrates die Untersuchungsanstalt gerichtlich und außergerichtlich.
Organe der Anstalt sind der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung.
die Besetzung des Vorstandes und
Organe der Gemeindeprüfungsanstalt sind der Verwaltungsrat und der Präsident der Gemeindeprüfungsanstalt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.