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Im Prüfungsbereich „Gerichtliche Entscheidungen in Zivilprozessverfahren und in Zwangsvollstreckungsverfahren in das bewegliche Vermögen vorbereiten und deren Umsetzung unterstützen“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
Sachverhalte rechtlich zu beurteilen,
materiellrechtliche und verfahrensrechtliche Regelungen anzuwenden,
Zustellungen zu veranlassen,
Fristen zu berechnen und zu überwachen sowie
gerichtliche Entscheidungen entweder
vorzubereiten,
zu verarbeiten oder
vorzubereiten und zu verarbeiten.
Für den Nachweis nach Absatz 1 sind folgende Gebiete zugrunde zu legen:
Zivilprozessverfahren und
Zwangsvollstreckungsverfahren in das bewegliche Vermögen.
Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein.
Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.