§ 12 JFAngAusbV
Prüfungsbereiche des Teiles 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
„Fachliche Sachbearbeitung“,
„Auskünfte in Nachlasssachen und betreuungsgerichtlichen Angelegenheiten erteilen“ sowie
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.