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Bei der Synagogengemeinde Saar wird mit Wirkung vom 1. Januar 1957 eine „Treuhandstelle für jüdische Vermögen“ errichtet.
Die Satzung der Treuhandstelle wird durch die Synagogengemeinde Saar aufgestellt. Sie bedarf der Genehmigung des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit.