Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Auszahlung des Pflegegeldes erfolgt kalenderjährlich in einer auf volle Euro abgerundeten Summe rückwirkend jeweils zum 1. März des Folgejahres durch die Landesjustizkasse Chemnitz unmittelbar an den Beamten. Die Beschäftigungsbehörde setzt den auszuzahlenden Betrag fest und teilt diesen der Landesjustizkasse Chemnitz mit.
Die Höhe des Pflegegeldes beträgt 40 Prozent der jährlichen Gutschrift auf dem Bekleidungskonto für Beamte des uniformierten Polizeivollzugsdienstes nach § 2 Abs. 1 Satz 2 SächsPolDKlVO .
§ 2 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 bis 5, 7 und 8 gilt für den Anspruch auf Pflegegeld entsprechend.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf Pflegegeld in Höhe des Pflegegeldes nach § 37 Absatz 1 des Elften…
Das Pflegegeld ist unter Berücksichtigung der Art oder Schwere des Gesundheitsschadens sowie des Umfangs der erforderlichen Hilfe auf einen Monatsbetrag…
Die dem pflegebedürftigen Heimbewohner nach den §§ 41 bis 43 zustehenden Leistungsbeträge einschließlich des Leistungszuschlags nach § 43c sind von seiner…
Wird Pflegegeld nach § 37 oder eine vergleichbare Geldleistung an eine Pflegeperson (§ 19) weitergeleitet, bleibt dies bei der Ermittlung von…
Pflegegeld, (zasiłek dla opiekuna) Gesetz vom 4. April 2014 über die Festsetzung und Auszahlung der Leistungen für Pflegepersonen (Ustawa o ustalaniu i…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.