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Die Entscheidung über die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen der Vergabekammern wird für die Bezirke aller Oberlandesgerichte des Landes Nordrhein-Westfalen dem Oberlandesgericht Düsseldorf zugewiesen.
Die Entscheidung über die Beschwerde in den in § 1 Nr. 1 bis 4, Nr. 6 bis 9 bezeichneten Angelegenheiten sowie in den Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten…
Die Entscheidung über die Beschwerde in den in Absatz 1 Nummer 1 bis Nummer 8 bezeichneten Angelegenheiten wird dem Oberlandesgericht Düsseldorf für die Bezirke…
Die Rechtssachen, für die nach § 57 Absatz 2 Satz 2, § 73 Absatz 4 sowie den §§ 83, 85 und 86 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen die…
Die Entscheidungen über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der nach § 66 Absatz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes zuständigen…
Die Entscheidungen der Oberlandesgerichte über Berufungen und Beschwerden in Streitigkeiten über Ansprüche aus Fracht-, Speditions- und Lagergeschäften im Sinne…
Die gerichtlichen Entscheidungen in schiedsrichterlichen Angelegenheiten nach § 1062 Absatz 1 bis 3 der Zivilprozessordnung werden für die Bezirke aller…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.