JVAKathSeelsVbg SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungArt. 9 JVAKathSeelsVbg SLVereinbarung über die Katholische Seelsorge an den Saarländischen Justizvollzugsanstalten Vom 6. Mai 1982 Art. 8Art. 10 Das örtlich zuständige Bistum ist berechtigt, Visitationen bezüglich der Seelsorge in den Justizvollzugsanstalten durchzuführen. Art. 8Art. 10