Gesetze
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Dieses Gesetz gilt für Gerichtsverwaltungsangelegenheiten des Verfassungsgerichtshofs.
Die §§ 124 und 125 dieses Gesetzes gelten für Gerichtsverwaltungsangelegenheiten des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen entsprechend.…
Der Verfassungsgerichtshof entscheidet nur die Rechtsfrage. Die §§ 48 und 49 gelten entsprechend. Siebtes Kapitel Entscheidungen über Verfassungsbeschwerden der…
Dieses Gesetz gilt für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände, der sonstigen der Aufsicht…
Für die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs gilt § 7 Abs. 1 entsprechend.
der Gerichtsverwaltungen und der Behörden der Justizverwaltung einschließlich der ihrer Aufsicht unterliegenden Körperschaften des öffentlichen Rechts gilt…
Für den Landtag und für die Gerichte sowie für die Behörden der Staatsanwaltschaft gilt dieses Gesetz, soweit sie Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Entsprechendes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.