JVollzmDStOGV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietGerichtsverfassung und Berufsrecht der Rechtspflege§ 1 JVollzmDStOGV SLGeltungsbereichVerordnung über die Festsetzung von Stellenobergrenzen für den mittleren Dienst bei den Justizvollzugsanstalten Vom 3. Juli 2000§ 2 Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDiese Verordnung gilt für die Laufbahnen des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes und des mittleren Werkdienstes bei den Justizvollzugsanstalten.§ 2