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Diese Verordnung gilt für die Laufbahnen des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen.
Diese Verordnung gilt für die Laufbahnen des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes und des mittleren Werkdienstes bei den Justizvollzugsanstalten.
Diese Verordnung gilt für die Beamtinnen und Beamten der Laufbahngruppe 2 des Justizdienstes sowie des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes im Justizvollzug des…
Diese Verordnung gilt für die Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des Landes Nordrhein-Westfalen.
Diese Verordnung gilt für die Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des Landes Nordrhein-Westfalen.
Diese Verordnung gilt für die Laufbahn der Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des Justizdienstes im Land Nordrhein-Westfalen, bei
Diese Verordnung gilt für Beamtinnen und Beamte des Landes Nordrhein-Westfalen, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und anderer der Aufsicht des Landes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.