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die Vermessungsstellen gemäß § 2 Absatz 3 des Saarländischen Vermessungs- und Katastergesetzes zur Durchführung von Aufgaben auf Grundlage des § 3 des Saarländischen Vermessungs- und Katastergesetzes und
die oberste Vermessungs- und Katasterbehörde für Zwecke der Fachaufsicht.