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Für Liegenschaften sind als Angaben zu den Eigentümerinnen und Eigentümern und den Erbbauberechtigten zu führen: Diese Angaben sind bei im Grundbuch eingetragenen Grundstücken in inhaltlicher Übereinstimmung mit dem Grundbuch zu führen.
Vor-, Familien- und Geburtsnamen, Geburtsdaten,
Bezeichnung der juristischen Personen,
Firmennamen.
Als Eigentümerangaben können weitere Merkmale zur Identifikation wie Titel, Berufsbezeichnungen, Anschriften, Namen der Ehegattin oder des Ehegatten und der Eltern geführt werden.