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Ehrenamtlich tätige Angehörige der in § 2 genannten Organisationen, Einheiten und Einrichtungen können mit dem Ehrenzeichen ausgezeichnet werden.
in Silber für besondere Verdienste im Katastrophenschutz, Zivilschutz oder im Rettungsdienst,
in Gold für besonders mutige und entschlossene Hilfeleistung unter Gefährdung des eigenen Lebens oder der eigenen Gesundheit bei Katastrophen, Großschadenslagen oder anderen Notlagen