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Bei der Grund- und Gewerbesteuer wird der Betrag nach Absatz 1 um die sich aus Hebesatzveränderungen gegenüber dem zweitvorangegangenen Haushaltsjahr ergebenden Mehr- oder Mindereinzahlungen erhöht beziehungsweise vermindert. Hierzu werden die Grundbeträge des maßgeblichen Jahres mit der Hebesatzveränderung vervielfacht. Die Grundbeträge ergeben sich durch Division der Gesamtsteuereinzahlungen durch den Hebesatz des Jahres.