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In Vollzug des § 2 Satz 1 und 2 des Gesetzes über das Sondervermögen „Kommunaler Entlastungsfonds“ vom 1. Dezember 2011 (Amtsbl. I S. 507, 508), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Dezember 2012 (Amtsbl. I S. 469),[1] erhalten die Gemeinden im Jahr 2014 Konsolidierungshilfen in Höhe von 17.000.000,00 Euro. Die Hilfen sollen die Gemeinden bei der Konsolidierung ihrer Haushalte unterstützen und zu einer kontinuierlichen strukturellen Verringerung des Defizits mit dem Ziel des zahlungsbezogenen Haushaltsausgleichs im Jahr 2020 beitragen. Wesentliche Grundlage hierfür sind auch die eigenen Sanierungsanstrengungen der Gemeinden.