§ 4 KEPKfmAusbV
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
Der Ausbildungsbetrieb:
Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes,
Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Umweltschutz;
Arbeitsorganisation:
Arbeitsplanung,
Informations- und Kommunikationssysteme;
Kommunikation und Kooperation:
Kundenorientierte Kommunikation,
Teamarbeit und Kooperation;
Angebotsgestaltung:
Dienstleistungsangebot,
Rechtliche Rahmenbedingungen,
Qualitätssicherung;
Marketing und Vertrieb von Dienstleistungen:
Märkte, Zielgruppen,
Verkaufsförderung,
Verkauf,
Kundenpflege;
Steuerung und Kontrolle von Betriebsprozessen:
Sendungsbearbeitung,
Disposition;
Personalwirtschaft;
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:
Betriebliches Rechnungswesen,
Kosten- und Leistungsrechnung,
Controlling.