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Über die Pauschalförderung hinaus können Investitionsmaßnahmen nach § 18 Absatz 1 Nummer 1 einzeln gefördert werden, wenn und soweit das Investitionsprogramm entsprechende Förderschwerpunkte ausweist und das Vorhaben die dort aufgeführten Voraussetzungen erfüllt. Eine Förderung der Maßnahme kann nur erfolgen, wenn die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist. Förderungsfähig sind nur die entstehenden und nachzuweisenden Kosten der bewilligten Investition, die bei Anwendung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gerechtfertigt und für eine medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung der Patientinnen und Patienten im Krankenhaus notwendig sind.
Die Einzelförderung im Sinne des Absatzes 1 wird auf Antrag bewilligt. Investitionen müssen in ein Investitionsprogramm des Landes aufgenommen sein. Die Förderung von Investitionen kann nur im Rahmen der hierfür bereitstehenden Haushaltsmittel bewilligt werden. § 19 Absatz 2 findet Anwendung. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn vor Bewilligung der Förderung bereits mit der Maßnahme begonnen worden ist. Im Einzelfall können Ausnahmen zugelassen werden.
Die Förderung erfolgt durch Festbetrag. Dieser kann auf Grund pauschaler Kostenwerte festgelegt werden und soll Anreize setzen, die Investition sparsam zu verwirklichen. Unterschreiten die Kosten der Maßnahme den Förderbetrag, sind die Einsparungen zweckgebunden für förderungsfähige Maßnahmen nach § 18 Absatz 1 zu verwenden. Kostenerhöhungen sind vom Krankenhaus zu tragen. Das Nähere ist in der Bewilligung festzulegen. Eine in das Einzelne gehende Prüfung erfolgt im Rahmen der Bewilligung und der Schlussabrechnung nur, soweit hierfür besondere Gründe vorliegen.
Das zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Verwaltungsvorschriften das Nähere zu bestimmen.
Für in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommene Krankenhäuser, die Entgelte nach § 17b erhalten, sowie für in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommene…
Investitionsmaßnahmen nach Absatz 1 können auf Antrag durch einen Festbetrag gefördert werden.
Investitionskosten von Krankenhäusern werden nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz und den Vorschriften dieses Abschnitts auf Antrag im Rahmen der zur…
Investitionsmaßnahmen nach § 9 Absatz 3 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes werden durch feste jährliche Beträge gefördert. Hierbei ist auch die…
Sind für förderungsfähige Investitionskosten von Krankenhäusern nach § 18 Abs. 1 vor Aufnahme in den Krankenhausplan Darlehen auf dem Kapitalmarkt aufgenommen…
Die Krankenhausförderbehörde bewilligt den Krankenhäusern auf Antrag Fördermittel durch schriftlichen oder elektronischen Verwaltungsakt. Diese sind so zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.