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Das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium wird ermächtigt, für die Belange des Krankenhauswesens durch Rechtsverordnung die zuständige Behörde zu bestimmen.
Das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium ist zuständige Behörde für
Das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium wird ermächtigt, Rechtsverordnungen zu erlassen über
Das zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung
Das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium bestimmt die zuständige Behörde durch Rechtsverordnung.
Das für Gesundheit zuständige Ministerium erlässt im Einvernehmen mit dem für Kommunales zuständigen Ministerium Vorschriften über die Befähigung der Berufe…
Das für Gesundheitswesen zuständige Ministerium wird ermächtigt, nach Anhörung des zuständigen Ausschusses des Landtags durch Rechtsverordnung die zuständige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.