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Durch die Aufnahme in den Investitionsplan gemäß § 28 SKHG ist der Krankenhausträger zur Erteilung von Planungsaufträgen für die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276) in der jeweils geltenden Fassung ermächtigt.
Die Krankenhäuser haben nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf Förderung, soweit und solange sie in den Krankenhausplan eines Landes und bei Investitionen…
Bei der Krankenhausplanung nach § 4, der Aufstellung des Investitionsprogramms nach § 13 und der Förderung von Modellvorhaben nach § 22 ist der…
Der Krankenhausträger hat eine Zielplanung zu erstellen, die dem zuständigen Staatsministerium auf Verlangen vorzulegen ist.
Zur Aufnahme in den Investitionsplan sind von dem Krankenhausträger jeweils zum 1. April eines jeden Jahres für einzelne Investitionsmaßnahmen gemäß § 30 des…
Zur Förderung der Investitionskosten nach § 9 Absatz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes wird durch das für Gesundheit zuständige Ministerium…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.