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Der Krankenhausunterricht wird in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Heilstätte im Saarland, der Hausunterricht am Aufenthaltsort des Schülers im Saarland erteilt.
Vor der ständigen Einrichtung von Krankenhaus- oder Hausunterricht kann die Schulaufsichtsbehörde[2] Vereinbarungen über die Bereitstellung von Schulräumen und den Einsatz elektronischer Medien (z.B. digitales Klassenzimmer) treffen.