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Der Umfang des Krankenhaus- und Hausunterrichts richtet sich grundsätzlich nach dem körperlich-seelischen Gesamtzustand des Schülers und nach der Empfehlung des behandelnden Arztes im Krankenhaus bzw. des Schul- oder Amtsarztes. Der Unterricht kann in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 bis zu 10 Wochenstunden und in den Jahrgangsstufen 5 bis 13 bis zu 12 Wochenstunden umfassen.
Die zu erteilenden Unterrichtsstunden sollen auf mehrere Wochentage verteilt werden.
Sofern der Unterricht wegen einer mehr als ein Schulhalbjahr dauernden Krankheit wiederkehrend an bestimmten Tagen versäumt wird, kann Hausunterricht bis zu zwei Wochenstunden, ab der Jahrgangsstufe 5 bis zu drei Wochenstunden je Ausfalltag erteilt werden. Dieser Unterricht kann gegebenenfalls in der Schule erteilt werden.