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Der Hausunterricht wird von Lehrkräften aller Schulformen erteilt. Der Krankenhausunterricht wird von Lehrkräften mit der Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik erteilt, soweit nicht im Einzelfall der Einsatz von Lehrkräften mit einer anderen Lehramtsbefähigung geboten ist.
Im Hausunterricht sind nach Möglichkeit dieselben Lehrkräfte einzusetzen, die den Schüler an der Stammschule unterrichten würden. Soweit dies nicht möglich ist, werden andere Lehrkräfte der Stammschule oder sonstige geeignete Lehrkräfte mit der Aufgabe betraut.