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Die Berechtigten können ihren Anspruch gegenüber den in § 2 des Inklusionsgrundsätzegesetzes vom 14. Juni 2016 (GV. NRW. S. 442) genannten Trägern öffentlicher Belange geltend machen. Die Träger öffentlicher Belange haben die geeigneten Kommunikationsunterstützungen kostenfrei zur Verfügung zu stellen oder auf Antrag der Berechtigten die notwendigen Auslagen, die aus der entgeltlichen Nutzung von geeigneten Kommunikationshilfen entstehen, zu erstatten.
Für den Bereich der mündlichen Kommunikation
nach § 1 Satz 1 und Satz 2 Nummer 1 hat
die Schule im Rahmen ihrer Möglichkeiten die geeigneten Kommunikationsunterstützungen bereitzustellen oder
die für die Schule zuständige Aufsichtsbehörde die entstandenen notwendigen Aufwendungen zu erstatten,
nach § 1 Satz 1 und Satz 2 Nummer 2 haben die zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach § 69 Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 2012 (BGBl. I S. 2022), das zuletzt durch Art. 2 des Gesetzes vom 21. Januar 2015 (BGBl I S. 10), geändert worden ist, die geeigneten Kommunikationsunterstützungen bereitzustellen oder die entstandenen notwendigen Aufwendungen zu erstatten.
Eine Kommunikationsunterstützung ist als geeignete Kommunikationsform anzusehen, wenn sie im konkreten Fall die nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 erforderliche…
Geeignete Kommunikationshilfen werden von dem Träger öffentlicher Gewalt kostenfrei bereitgestellt, es sei denn, die Berechtigten machen von ihrem Wahlrecht…
Die Träger öffentlicher Belange haben die geeigneten Kommunikationsunterstützungen kostenfrei zur Verfügung zu stellen oder auf Antrag der Berechtigten die…
Aufwendungen für Kommunikationshilfen für gehörlose, hochgradig schwerhörige oder ertaubte Personen bei medizinisch notwendiger ambulanter oder stationärer…
Der Anspruch auf Bereitstellung einer geeigneten Kommunikationshilfe besteht zur Wahrnehmung eigener Rechte in einem Verwaltungsverfahren in dem dafür…
Personen zur Kommunikationsunterstützung gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe e mit nachgewiesener abgeschlossener Berufsausbildung für das ausgeübte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.