Verordnung zur Ausgestaltung der Kindertagespflege (Kindertagespflege-VO) Vom 15. März 2022*)
Die Kindertagespflegeperson begleitet und unterstützt den von den Erziehungsberechtigten geplanten und vorbereiteten Übergang des Kindes in eine Kindertageseinrichtung.
§ 11 Kindertagespflege-VO
§ 11 Kindertagespflege-VOKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen