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Die Kindertagespflegeperson verfügt über ein schriftliches oder elektronisches pädagogisches Konzept. Hierbei sollen die Förderung der Entwicklung und Entfaltung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit sowie die Erziehung und Bildung im Vordergrund stehen.
Unter Achtung der Würde des Kindes umfasst der Förderauftrag dessen gewaltfreie Bildung, Erziehung und Betreuung und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt Gesundheitsförderung und Gesundheitsvorsorge sowie die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
Die Kindertagespflegeperson orientiert sich bei ihrer pädagogischen Arbeit an den Inhalten des Bildungsprogramms mit Handreichungen für saarländische Krippen und Kindergärten.