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Das Kompetenzzentrum Kinderschutz dient Kindern, Jugendlichen, Personensorge- und Erziehungsberechtigten, Angehörigen, Fachkräften, ehrenamtlich Tätigen sowie der Öffentlichkeit als zentrale Anlaufstelle zu Fragen des Schutzes und zu den Rechten von Kindern und Jugendlichen.
Das Amt der oder des Kinderschutzbeauftragten des Saarlandes nach § 4 und die Ombudsstelle nach § 39 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vom 9. Juli 1993 (Amtsbl. S. 807), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Februar 2023 (Amtsbl. I S. 236), in der jeweils geltenden Fassung, bilden das Kompetenzzentrum Kinderschutz.
An die Ombudsstelle können sich junge Menschen und ihre Familien zur Beratung in sowie Vermittlung und Klärung von Konflikten im Zusammenhang mit Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach § 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch und deren Wahrnehmung durch die öffentliche und freie Jugendhilfe des Saarlandes wenden.
Bei der Aufgabenwahrnehmung sind die oder der Kinderschutzbeauftragte des Saarlandes und die Ombudsstelle voneinander unabhängig und fachlich nicht weisungsgebunden. Die Zusammenarbeit erfolgt im Wege des fachlichen Austauschs.