Anlage KInvFErrG
(Fundstelle: BGBl. I 2015, 978 - 979)
Vorbemerkung
In Ausführung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ (KInvF) wird ein „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ als Sondervermögen des Bundes errichtet. Der Fonds dient der Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in den Jahren 2015 bis 2018 und soll dadurch einen Beitrag zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftsstruktur leisten. Das Volumen des Fonds beträgt 3,5 Milliarden Euro. Mit Blick auf den Adressatenkreis – finanzschwache Kommunen – beträgt die Förderquote des Bundes bis zu 90 Prozent. Die Länder stellen sicher, dass die finanzschwachen Kommunen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der Investitionssumme auch erbringen können und dürfen. Überblick zur AnlageSoll 2015Soll 2014Veränderung gegenüber 2014Ausgabereste 2014Ist 20131 000 €1 000 €1 000 €1 000 €1 000 €EinnahmenÜbrige Einnahmen3 500 000–+3 500 000–Gesamteinnahmen3 500 000–+3 500 000–AusgabenAusgaben für Investitionen3 500 000–+3 500 000–Besondere Finanzierungsausgaben––––Gesamtausgaben3 500 000–+3 500 000–davon nicht flexibilisiert3 500 000–+3 500 000– Titel FunktionZweckbestimmungSoll 2015 1 000 €Soll 2014 1 000 €Ist 2013 1 000 € EinnahmenÜbrige Einnahmen334 01 -813Zuführungen des Bundes3 500 000––359 01 -850Entnahme aus Rücklage–––Haushaltsvermerk:Mehreinnahmen sind gemäß Kommunalinvestitionsförderungsfonds-Errichtungsgesetz zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 882 01 und 919 01.AusgabenHaushaltsvermerk:1.Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 359 012.Erstattungen und Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.Ausgaben für Investitionen882 01 -813Finanzhilfen gemäß § 3 KInvFG3 500 000––Erläuterungen:Die Mittel werden wie folgt auf die Länder aufgeteilt: Bezeichnung€Baden-Württemberg247 695 000Bayern289 240 000Berlin137 847 500Brandenburg107 947 000Bremen38 773 000Hamburg58 422 000Hessen317 138 500Mecklenburg-Vorpommern79 275 000Niedersachsen327 540 500Nordrhein-Westfalen1 125 621 000Rheinland-Pfalz253 197 000Saarland75 313 000Sachsen155 753 500Sachsen-Anhalt110 880 000Schleswig-Holstein99 536 500Thüringen75 820 500Zusammen3 500 000 000Besondere Finanzierungsausgaben919 01 -850Zuführung an Rücklage–––