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Der in § 1 Satz 2 festgelegte Betrag wird nach folgenden Prozentsätzen auf die Länder aufgeteilt: Baden-Württemberg7,0770Bayern8,2640Berlin3,9385Brandenburg3,0842Bremen1,1078Hamburg1,6692Hessen9,0611Mecklenburg-Vorpommern2,2650Niedersachsen9,3583Nordrhein-Westfalen32,1606Rheinland-Pfalz7,2342Saarland2,1518Sachsen4,4501Sachsen-Anhalt3,1680Schleswig-Holstein2,8439Thüringen2,1663.
Der in § 10 Satz 2 festgelegte Betrag wird nach folgenden Prozentsätzen auf die Länder aufgeteilt:…
Die Aufteilung der Bundesmittel nach Artikel 1, 2 und 4 auf die einzelnen Länder sowie die Finanzierung des Länderanteils erfolgt nach folgendem Schlüssel:…
Die sich nach Absatz 5 in Verbindung mit den Absätzen 6 und 7 ergebenden absoluten Zahlbeträge werden nach Maßgabe der Anlage 2 Teil B auf die Länder Berlin,…
Die Verteilung der Investitionsmittel nach § 2 Absatz 2 auf die Gemeinden erfolgt zu 80 Prozent nach der Einwohnerzahl und zu 10 Prozent auf Grundlage der…
50 Prozent der Mittel nach Nummer 1 Satz 3 verteilen sich nach folgendem Schlüssel:Sachsen-Anhalt40,4 Prozent,Sachsen28,78 Prozent,Bayern19,57…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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