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Die Verteilung der Investitionsmittel nach § 2 Absatz 2 auf die Gemeinden erfolgt zu 80 Prozent nach der Einwohnerzahl und zu 10 Prozent auf Grundlage der Gebietsfläche. Um die Bedarfe finanzschwacher Gemeinden besonders zu berücksichtigen, werden die verbleibenden 10 Prozent anhand des Kriteriums der Schlüsselzuweisungen im Gemeindefinanzierungsgesetz der Jahre 2021 bis 2025 verteilt. Die Kreise erhalten 20 Prozent der nach Satz 1 und 2 berechneten Investitionsmittel ihrer kreisangehörigen Gemeinden.
Als Einwohnerzahl im Sinne dieses Gesetzes gilt die amtliche, von dem Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen auf den Stichtag 31. Dezember 2024 fortgeschriebene Einwohnerzahl, die in der Anlage zu diesem Gesetz festgesetzt ist. Als Gebietsfläche im Sinne dieses Gesetzes gilt der Gebietsstand zum Stichtag 31. Dezember 2024, der im Jahresabschluss des Liegenschaftskatasters ermittelt und an den Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen abgegeben wurde.
Die den einzelnen Gemeinden und Kreisen demnach zustehenden Investitionsmittel ergeben sich aus der Anlage.
Die Höhe der für die einzelnen Gemeinden und Kreise bereitzustellenden Mittel ergibt sich aus der Anlage zu diesem Gesetz.
den Gemeinden 362 853 543,85 Euro bereitgestellt. Die Verteilung erfolgt zu sieben Zehntel nach der maßgeblichen Einwohnerzahl und drei Zehntel nach der…
Die Höhe der für die einzelnen Gemeinden und Kreise bereitzustellenden Mittel ergibt sich aus der Anlage „Fördermittel gemäß Kapitel 2 KInvFöG NRW“ zu diesem…
Die Verteilung der Mittel erfolgt pauschal im Verhältnis von Einwohnerzahl des jeweiligen Landkreises und des Regionalverbandes zur Gesamteinwohnerzahl des…
Die Zuweisung der ausländischen Flüchtlinge erfolgt entsprechend dem Einwohneranteil der Gemeinden an der Gesamtbevölkerung des Landes (Einwohnerschlüssel) und…
Der auf die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen entfallende Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird für die Haushaltsjahre 2024, 2025 und 2026 auf die einzelnen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.