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Investitionen im Sinne dieses Gesetzes sind Investitionsausgaben gemäß § 13 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a bis c der Bundeshaushaltsordnung vom 19. August 1969 (BGBl. I S. 1284), die zuletzt durch Artikel 21 des Gesetzes vom 20. August 2021 (BGBl. I S. 3932) geändert worden ist. Für § 13 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe g der Bundeshaushaltsordnung gilt das insoweit, als die Zuschüsse und Zuweisungen für die in § 13 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a bis c der Bundeshaushaltsordnung genannten Zwecke gewährt werden.
Investitionshilfegesetz im Sinne dieses Gesetzes ist das Gesetz über die Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft vom 7. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S.…
Investitionen im Sinne dieses Gesetzes sind Mittelverwendungen, die Investitionsausgaben nach § 13 Absatz 3 Nummer 2 Buchstaben a bis c BHO sind. Für § 13…
Die Auszahlungen und die Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen sind nach Vorhaben getrennt zu veranschlagen und zu erläutern. Die §§ 12 und 13 der…
die voraussichtlich benötigten Finanzmittel gemäß den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 43 der Bundeshaushaltsordnung vom 14. März 2001 (GMBl 2001 Nr.…
Zusätzlich sind die Investitionen nach den Absätzen 1 und 2 dann, wenn die im jeweiligen Haushaltsjahr im Bundeshaushalt insgesamt veranschlagten Ausgaben für…
Investmentvermögen im Sinne des § 1 Satz 1 Nummer 1 sowie Kapitalanlagegesellschaften im Sinne des § 2 Absatz 6 des Investmentgesetzes vom 15. Dezember 2003…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.