Vertrag zwischen dem Saarland und den Bistümern Speyer und Trier über Fragen der Rechtsstellung der Bistümer Speyer und Trier und ihrer Vermögensverwaltung
Die Landesregierung und die Bistümer werden sich vor der Regelung von Angelegenheiten, die die beiderseitigen Interessen berühren, ins Benehmen setzen und sich zur Besprechung solcher Fragen zur Verfügung stellen.
Art. 10 KiVermVwVtr SL
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