Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Lehrer werden für den Auslandsschuldienst aus dem inländischen Schuldienst unter Fortfall der Dienstbezüge beurlaubt.
Die Dienstbezüge werden den für den Auslandsschuldienst beurlaubten Lehrern bis zu dem Tag gewährt, der dem ersten Tag der Beurlaubung durch die Heimatbehörde vorausgeht.