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Das ständige Sekretariat des Gremiums wird von Beamten/Beamtinnen oder sonstigen Bediensteten der Generaldirektion Haushalt gestellt, bei der es administrativ angesiedelt ist.
Das ständige Sekretariat, das dem/der Vorsitzenden untersteht,
überprüft die Qualität des/der verweisenden Anweisungsbefugten, seiner/ihrer benannten Vertreter/-in und etwaiger Beobachter/-innen;
prüft, ob Anträge auf Empfehlungen vollständig sind und alle notwendigen Unterlagen und Informationen enthalten;
stellt fest, ob andere Anweisungsbefugte von dem Fall betroffen sind, die als mögliche Beobachter/-innen benannt werden können;
organisiert die notwendigen Schritte und Kontakte mit dem/der verweisenden Anweisungsbefugten, dem Juristischen Dienst der Kommission und anderen Beobachter/-innen, die an dem betreffenden Fall beteiligt sind oder beteiligt sein könnten, um den Vorgang zu ergänzen;
fasst Entwürfe ab, die dem Gremium vorzulegen sind, und leitet sie an den/die Vorsitzende/-n, die anderen Mitglieder und die Beobachter/-innen, die zu Beratungen zu einem Fall zugezogen werden, weiter;
schlägt dem/der Vorsitzenden den Entwurf des Zeitplans für die Sitzungen des Gremiums vor;
erstellt einen Tagesordnungsentwurf für die Sitzungen des Gremiums und leitet ihn an die Mitglieder und die Teilnehmer der Sitzungen des Gremiums weiter;
überprüft, ob die Personen anwesend sind und die Unterlagen vorliegen, die notwendig sind, um die Ordnungsmäßigkeit der Beratungen des Gremiums zu gewährleisten;
nimmt an den Beratungen des Gremiums teil und gewährleistet deren Weiterverfolgung;
erstellt einen Kurzbericht über jede Sitzung und legt ihn den Mitgliedern vor;
übermittelt für das Gremium Dokumente und Kommunikationen an Personen oder Stellen, auf die sich das Verfahren bezieht, einschließlich des Schreibens mit den behaupteten Tatsachen und Feststellungen und der vorläufigen rechtlichen Bewertung des Verhaltens;
übermittelt die vom Gremium abgegebene Empfehlung an den/die verweisende/-n Anweisungsbefugte/-n;
stellt die Bearbeitung des gesamten Schriftverkehrs sicher, der an das Gremium gerichtet ist oder seine Tätigkeiten betrifft;
führt das Verzeichnis der vom Gremium abgegebenen Empfehlungen und aller von den zuständigen Anweisungsbefugten gefassten Beschlüsse und
gewährleistet die Veröffentlichung der in Artikel 142 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 vorgesehenen Entscheidungen über den Ausschluss und finanzielle Sanktionen.
Das ständige Sekretariat ist unter folgender E-Mail-Adresse zu erreichen: Panel-secretariat-BUDG@ec.europa.eu.
Unterstützung des Ausschusses bei der Vorbereitung seiner Sitzungen, Prüfung der zu erörternden Unterlagen und Überwachung der Fortschritte der Arbeiten vor dem…
In Artikel 145 Absatz 2 und 4 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 wird die Kommission ermächtigt, die Geschäftsordnung des Gremiums festzulegen, überdies…
Folgender Absatz wird eingefügt: „(3a) Wenn der Vorsitzende und der Lenkungsausschuss dem Leiter des Sekretariats gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU)…
Der Generalsekretär unterstützt den Präsidenten, um die Einhaltung der Bestimmungen der Absätze 1 bis 4 sicherzustellen.
Das Sekretariat des Aufsichtsgremiums handelt als Sekretariat der Schlichtungsstelle. In dieser Funktion unterstützt es den Vorsitzenden der Schlichtungsstelle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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