Abkommen über das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland Vom 20. Juni 1959[1]
Das Land Berlin verpflichtet sich, mit In-Kraft-Treten dieses Abkommens in die mit den Bediensteten des Sekretariats bestehenden Dienstverhältnisse einzutreten.
§ 4 KMKSekAbk SL
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