§ 1 FKüAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Küche
Der Ausbildungsberuf mit der Berufsbezeichnung der Fachkraft Küche wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
§ 1 GastroAusbVVerordnung über die Berufsausbildungen zur Fachkraft für Gastronomie, zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie sowie zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie
Die Ausbildungsberufe mit den Berufsbezeichnungen werden nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
§ 1 Abs. 1 HaWiAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter und zur Hauswirtschafterin
Der Ausbildungsberuf des Hauswirtschafters und der Hauswirtschafterin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
§ 1 HotelAusbVVerordnung über die Berufsausbildungen zum Hotelfachmann und zur Hotelfachfrau sowie zum Kaufmann für Hotelmanagement und zur Kauffrau für Hotelmanagement
Die Ausbildungsberufe mit den Berufsbezeichnungen werden nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
§ 1 KondAusbV 2003Verordnung über die Berufsausbildung zum Konditor/zur Konditorin
Der Ausbildungsberuf Konditor/Konditorin wird gemäß § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe Nummer 58, Konditoren, der Anlage A der…