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Die Artbezeichnung „Heilklimatischer Kurort“ wird verliehen, wenn neben den Voraussetzungen nach § 3 die nachstehenden Kriterien erfüllt sind:
der Nachweis der besonderen therapeutischen Eignung des Klimas und seiner Wirkung durch wissenschaftliche Begutachtung;
eine Klimastation zur ständigen Überwachung der Eigenschaften des Klimas;
leistungsfähige Gesundheitseinrichtungen zur therapeutischen Einsetzbarkeit des Klimas mit angemessener ärztlicher und pflegerischer Betreuung;
ausgedehnte Naturbereiche und Grünanlagen mit einem gekennzeichneten klimatherapeutischen Wegenetz für Terrainkuren;
mindestens eine als Kurärztin oder Kurarzt niedergelassene, kassenärztlich zugelassene Person, mit Erfahrungen in der Medizinischen Klimatologie.
ein wissenschaftlich anerkanntes und durch Erfahrung bewährtes, therapeutisch anwendbares Klima im Heilstollen, dessen Eigenschaften periodisch überprüft…
Die Anerkennung als Kurort mit der Artbezeichnung Heilklimatischer Kurort setzt voraus:
kurortgerechte Park- und Grünanlagen mit einem gekennzeichneten Wegenetz für Wanderungen und Terrainkuren;
verschiedenartige Gesundheitseinrichtungen zur Durchführung wissenschaftlich geprüfter hydrotherapeutischer Heilverfahren (insbesondere solche nach Kneipp) mit…
Die Artbezeichnung „Luftkurort“ wird verliehen, wenn die Voraussetzungen nach den Nummern 1 bis 4, 7 bis 11 und 13 bis 16 des § 3 erfüllt sind. In Verbindung…
Kurorte sind Gemeinden oder Teile von Gemeinden, in denen natürliche Heilmittel des Bodens oder des Klimas oder wissenschaftlich anerkannte hydrotherapeutische…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.