Saarländische Kommunalbesoldungsverordnung (KomBesV) Vom 15. November 1978
Die sachgerechte Einstufung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit richtet sich nach der Einwohnerzahl, dem Umfang und dem Schwierigkeitsgrad der Verwaltungsaufgaben.
§ 1 KomBesV
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