§ 11 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. f SächsIntGSächsisches Integrations- und Teilhabegesetz
die Weiterleitung der Mittel an Dritte,
§ 13 Abs. 1 SächsKomPauschVOSächsische Kommunalpauschalenverordnung
Der Zuweisungsempfänger darf als Erstempfänger der Zuweisung diese zur Erfüllung des Zuweisungszwecks ganz oder teilweise in öffentlich-rechtlicher Form an…
§ 12 Abs. 7 KomIntAVO SNFlüchtlingssozialarbeit
Die Zuweisung zum Fördergegenstand nach § 1 Absatz 1 Nummer 5 darf nur dann erfolgen, wenn Zuweisungsempfänger jeweils die Gewähr dafür bieten, dass ihr Angebot…
§ 1 Abs. 3 NRW-33389Verordnung über das Verfahren über die Gewährung von Integrationspauschalen nach § 17 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes (Integrationspauschalen-Verordnung)
Das Kompetenzzentrum für Integration bei der Bezirksregierung Arnsberg setzt den Zuweisungsbetrag gegenüber den Gemeinden mit Bescheid fest.
§ 4 Abs. 3 BVJZuwVO SNBerufsvorbereitungsjahrzuweisungsverordnung
Die Weitergabe der Zuweisung an einen anderen Rechtsträger hat auf der Grundlage einer privatrechtlichen Vereinbarung zu erfolgen, die insbesondere folgende…