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Der Schulsachkostenbeitrag für eine Schülerin oder einen Schüler beträgt pro Jahr 735,- Euro, 686,- Euro, 521,- Euro, 763,- Euro.
Für eine Schülerin oder einen Schüler, für die oder den der Träger der aufnehmenden Schule auf Grund gesetzlicher Verpflichtung die notwendigen Beförderungskosten übernommen hat, erhöht sich der Schulsachkostenbeitrag nach Absatz 1 um den Betrag der Beförderungskosten oder, sofern dieser auch nicht annähernd festzustellen ist, um 118,- Euro.