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Die in § 1 bestimmten Beträge entsprechen den Wertverhältnissen am Ende des Jahres 2012. Sie verändern sich jährlich entsprechend der Entwicklung des vom Statistischen Amt Saarland ermittelten Verbraucherpreisindex nach dem Jahresdurchschnitt des Haushaltsjahres, das dem Haushaltsjahr, für das die Schulsachkostenbeiträge geltend gemacht werden, vorausgeht. Dabei ist auf volle Euro-Beträge auf- oder abzurunden.