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Die Beträge nach § 1 Abs. 1 und 2 verändern sich ab dem Jahr 2005 jährlich entsprechend der Entwicklung des vom Statistischen Landesamt Saarland ermittelten Verbraucherpreisindex auf der Basis 2000 nach dem Stand vom Juli des Haushaltsjahres, das dem Haushaltsjahr, für das der Schulsachkostenausgleich gewährt wird, vorausgeht.