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Der beitragsberechtigte Schulträger soll die Schulsachkostenbeiträge bis spätestens 31. Juli eines Haushaltsjahres auf Grund einer Beitragsberechnung anfordern, aus der alle für die Berechnung maßgebenden Grundlagen zu ersehen sind. Die Beiträge werden einen Monat nach der Zustellung der Beitragsberechnung fällig.