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Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft; sie ist erstmals auf die Schulsachkostenbeiträge für das Jahr 2013 anzuwenden. Gleichzeitig tritt die Verordnung über Schulsachkostenbeiträge zwischen kommunalen Schulträgern vom 13. April 2004 (Amtsbl. S. 998) außer Kraft.