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Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2004 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über den Schulsachkostenausgleich an kommunale Schulträger vom 22. November 1993, geändert durch das Gesetz vom 7. November 2001 (Amtsbl. S. 2158), außer Kraft.