Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zum Ersatz für durch die Covid-19-Pandemie verursachte Ausfälle bei der Gewerbesteuer und beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer erhalten die Gemeinden in den Jahren 2020 bis 2022 Steuerersatzleistungen aus Landesmitteln nach Maßgabe der Veranschlagung im „Sondervermögen zur Bewältigung der finanziellen Folgen der Covid-19-Pandemie“. Soweit die absehbaren Steuerausfälle in den Jahren 2021 und 2022 geringer als erwartet ausfallen, werden die im Sondervermögen veranschlagten Beträge entsprechend angepasst. Maßgeblich für die Ermittlung der Beträge in den Jahren 2021 und 2022 sind die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung in den Jahren 2021 und 2022 im Verhältnis zur November-Steuerschätzung 2019.
Die Landesmittel werden erhöht um die Beträge, die der Bund über das Land für die Zwecke nach Absatz 1 zur Verfügung stellt.
Nicht verteilte Mittel erhöhen die zu verteilenden Mittel im nächstmöglichen Jahr. Nach dem Jahr 2022 verbleibende Mittel werden über die Schlüsselzuweisungen B nach dem Kommunalfinanzausgleichsgesetz an die Gemeinden verteilt.